Die Schlichtungsgerichte im Aargau können für Fragen zum Mietrecht und Arbeitsrecht angerufen. Das Verfahren ist kostenlos, verpflichtend ist die Nutzung eines Formulars und die Abgabe in doppelter Ausfertigung.
Später kommt es zu einer Schlichtungsverhandlung, wo eine Einigung angestrebt wird. Es wird ein Urteilsvorschlag unterbreitet, eine Klagebewilligung kann dennoch ausgestellt werden. So gewinnt man Zeit, sich die Sache nochmals zu überlegen.
Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten lohnt es den Friedensrichter anzurufen. Dafür hat der Kanton Aargau ebenfalls ein Formular vorgesehen. Es sollte das Friedensrichteramt des Schuldners aufgerufen werden.
Unsere Rechtsberatung ist gerne behilflich, die nötigen Schritte einzuleiten. Jedoch lohnt es sich meistens vorher, mit dem Beschuldigten Kontakt aufzunehmen.